Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Leistungen der Organisations-, Führungs- und Unternehmensberatung
Semih Morel, Widagasse 11, 6850 Dornbirn, Österreich Telefon: +43 676 9087500 · E-Mail: post@semihmorel.com
Stand: 31.07.2026
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen von Semih Morel (im Folgenden „Berater") im Bereich der Organisations-, Führungs- und Unternehmensberatung, einschließlich Beratung, Coaching, Begleitung, Workshops, Trainings, Moderation, Facilitation sowie Vorträgen und Keynotes.
1.2. Diese AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen und Einrichtungen, die den Vertrag im Rahmen ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit schließen. Schließt ausnahmsweise eine Verbraucherin oder ein Verbraucher im Sinne des KSchG den Vertrag ab, etwa bei direkter Buchung eines Vortrags oder eines offenen Seminars für private Zwecke, gelten ergänzend die Sonderbestimmungen in Punkt 17. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen gehen den übrigen Regelungen dieser AGB in jedem Fall vor.
1.3. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.
1.4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Berater ihnen im Einzelfall ausdrücklich und in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
2.1. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Beratungs- oder Begleitleistung, wie sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung beschrieben ist.
2.2. Der Berater erbringt eine Dienstleistung. Geschuldet wird ein fachgerechtes, sorgfältiges Bemühen nach dem anerkannten Stand der Beratungspraxis, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Eintritt eines konkreten Ergebnisses hängt maßgeblich von Umständen ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Beraters liegen, insbesondere von der Mitwirkung und den Entscheidungen des Auftraggebers.
2.3. Angebote des Beraters sind freibleibend, außer im Angebot anders vermerkt. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Beraters oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Kommunikation in Textform (zum Beispiel E-Mail) genügt.
3. Leistungserbringung und Beiziehung Dritter
3.1. Der Berater erbringt die Leistung nach freier Zeiteinteilung, soweit keine festen Termine vereinbart sind, und ist nicht an einen bestimmten Arbeitsort gebunden. Leistungen können auch in virtueller Form (Video, Telefon) erbracht werden.
3.2. Der Berater ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags geeigneter Mitarbeiter oder fachkundiger Dritter zu bedienen. Der Berater bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers, außer dies wird mit dem Auftraggeber anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt dem Berater alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine ansprechbare Kontaktperson.
4.2. Der Auftraggeber sorgt für die für die Durchführung nötigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen.
4.3. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unvollständige, verspätete oder unrichtige Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten des Beraters und berechtigen ihn, vereinbarte Termine und Honorare entsprechend anzupassen.
5. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge
5.1. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Wünscht der Auftraggeber während der Zusammenarbeit Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden diese als gesonderter Zusatzauftrag behandelt.
5.2. Der Berater teilt dem Auftraggeber vor Durchführung solcher Zusatzleistungen den voraussichtlichen Mehraufwand und die Auswirkungen auf Honorar und Termine in Textform mit. Der Zusatzauftrag kommt mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.
5.3. Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen in der Sphäre des Auftraggebers nicht wie geplant erbracht werden und ist deshalb eine Anpassung nötig, gilt Punkt 5.2 sinngemäß.
6. Termine, Absage und Storno
6.1. Vereinbarte Termine für Beratungstage, Workshops oder Trainings sind verbindlich. Absagen und Verschiebungen bedürfen der Textform.
6.2. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab, so gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Staffelung des Ausfallhonorars, bezogen auf das für den betroffenen Termin vereinbarte Nettohonorar:
- bei Absage früher als 14 Kalendertage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar;
- bei Absage 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent;
- bei Absage später als 7 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent.
6.3. Der Berater bietet dem Auftraggeber vor Anwendung eines Ausfallhonorars nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Nimmt der Auftraggeber einen zumutbaren Ersatztermin innerhalb einer angemessenen Frist wahr, entfällt das Ausfallhonorar. Der Auftraggeber ist außerdem berechtigt, bei Gruppenformaten eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
6.4. Bereits angefallene, nachweisbare Fremdkosten (zum Beispiel gebuchte Räume, Reise- oder Materialkosten), die nicht mehr storniert werden können, sind unabhängig von Punkt 6.2 zu ersetzen.
6.5. Muss der Berater einen Termin aus einem in seiner Sphäre liegenden Grund absagen, wird ehestmöglich ein Ersatztermin vereinbart. Ein Ausfallhonorar fällt in diesem Fall nicht an.
7. Vorträge, Keynotes und Veranstaltungen
7.1. Für Vorträge, Keynotes und ähnliche Auftritte gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Der vereinbarte Termin ist verbindlich.
7.2. Der Veranstalter stellt rechtzeitig die für den Auftritt erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit (zum Beispiel Bühne, Ton, Präsentations- und Medientechnik) und benennt eine Ansprechperson vor Ort. Bei Online-Auftritten sorgt der Veranstalter für die geeignete Plattform und eine stabile Verbindung auf seiner Seite.
7.3. Weil Vorträge an einen festen Termin gebunden sind, gilt bei Absage durch den Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Staffelung, bezogen auf das vereinbarte Nettohonorar:
- bei Absage früher als 30 Kalendertage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar;
- bei Absage 30 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent;
- bei Absage später als 14 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichtstattfinden: 100 Prozent.
Bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Reise- und Nebenkosten sind stets zu ersetzen. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten; wird ein zumutbarer Ersatztermin wahrgenommen, entfällt das Ausfallhonorar.
7.4. Die Rechte am Vortrag und an den verwendeten Unterlagen verbleiben beim Berater. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen des Vortrags sowie deren Verbreitung oder Live-Übertragung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beraters; der Umfang einer erlaubten Aufzeichnung und ihrer Nutzung wird gesondert vereinbart.
7.5. Der Veranstalter darf Namen, Kurzbiografie und Bild des Beraters zur Ankündigung und Bewerbung der konkreten Veranstaltung verwenden.
8. Honorar, Spesen und Zahlung
8.1. Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung, üblicherweise nach Tag- oder Stundensätzen oder als Pauschale. Mangels abweichender Vereinbarung gilt ein angemessenes, ortsübliches Honorar als vereinbart.
8.2. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich notwendiger Neben- und Reisekosten, soweit diese im Voraus dem Grunde nach vereinbart wurden.
8.3. Der Berater ist berechtigt, Teil- oder Zwischenrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen sowie bei umfangreicheren Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu vereinbaren.
8.4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu.
8.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
8.6. Beruht das Honorar auf einer Kostenschätzung ohne ausdrückliche Gewährleistung ihrer Richtigkeit, so darf diese Schätzung ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers um bis zu 10 Prozent überschritten werden. Zeichnet sich ab, dass die Schätzung um mehr als 10 Prozent überschritten wird, teilt der Berater dies dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mit. Der Auftraggeber kann den über die Schätzung hinausgehenden Mehraufwand daraufhin ablehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden; die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Bei ausdrücklich vereinbartem Pauschal- oder Festhonorar gilt diese Toleranz nicht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 1170a ABGB.
9. Zahlungsverzug
9.1. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so gelten für dieses beidseitige Unternehmergeschäft die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB. Der Berater kann nach eigener Wahl auch einen niedrigeren Zinssatz verrechnen.
9.2. Der Auftraggeber hat im Verzugsfall die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen, einschließlich der Pauschale für Betreibungskosten nach § 458 UGB.
9.3. Vor Einleitung weiterer Schritte übermittelt der Berater in der Regel eine Mahnung mit angemessener Nachfrist.
10. Gewährleistung und Mängelrüge
10.1. Der Berater behebt nachgewiesene Mängel seiner Leistung innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Nachholung, sofern der Mangel in seiner Sphäre liegt und ihm die Verbesserung zumutbar ist.
10.2. Der Auftraggeber hat Mängel im Rahmen des beidseitigen Unternehmergeschäfts nach § 377 UGB unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform zu rügen und nachvollziehbar zu beschreiben.
10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung.
10.4. Das Recht auf Verbesserung geht einer Preisminderung vor. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Punkt 11.
11. Haftung
11.1. Der Berater haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf das für den betreffenden Auftrag vereinbarte Nettohonorar, bei Dauerverträgen auf das Nettohonorar der letzten zwölf Monate. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte reine Vermögens- und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt und wird nicht beschränkt.
11.4. Der Berater haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der auf Grundlage der Beratung vom Auftraggeber getroffenen Entscheidungen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
11.5. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
12. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
12.1. An den vom Berater erstellten Werken, Konzepten, Modellen, Unterlagen und Präsentationen bleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Berater.
12.2. Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Ergebnissen ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung für die eigenen internen betrieblichen Zwecke des vereinbarten Auftrags. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Konzernverbundes, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Beraters.
12.3. Allgemein einsetzbare Methoden, Erfahrungen und Kenntnisse, die der Berater im Rahmen des Auftrags gewinnt, darf er auch für andere Auftraggeber verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
13. Digitale Produkte, Lizenzen und Assessments
13.1. Stellt der Berater digitale Produkte, Online-Kurse, Vorlagen, Auswertungswerkzeuge oder Assessments (zum Beispiel Fragebögen zur Standortbestimmung) bereit, räumt er dem Auftraggeber daran ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer ein.
13.2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Nutzung auf den internen Gebrauch des Auftraggebers beschränkt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nicht gestattet. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
13.3. Ergebnisse aus Assessments und Auswertungen dienen der Standortbestimmung und Entwicklung. Sie sind kein Gutachten und keine Grundlage für arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies nach Punkt 14; erforderlichenfalls schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13.4. Für die dauerhafte Verfügbarkeit einer von Dritten betriebenen Online-Plattform übernimmt der Berater keine Gewähr; er ist bemüht, Störungen rasch zu beheben oder eine Alternative anzubieten.
13.5. Setzt der Berater Produkte, Werkzeuge oder Inhalte Dritter ein (zum Beispiel lizenzierte Assessments, Diagnostik- oder Analyseinstrumente oder Lernplattformen), so gelten für deren Nutzung ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten. Der Berater räumt Rechte an solchen Leistungen nur in dem Umfang ein, in dem er selbst dazu berechtigt ist. Auf die maßgeblichen Bedingungen des Anbieters weist der Berater vor der Nutzung hin oder macht sie zugänglich.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1. Der Berater und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Die bloße Tatsache, dass eine Zusammenarbeit besteht oder bestanden hat, gilt nicht als vertrauliche Information, soweit der Auftraggeber der Referenznennung nach Punkt 14.2 nicht widersprochen hat.
14.2. Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und des Firmenlogos als Referenz in seinen eigenen Werbe- und Informationsmedien (zum Beispiel Website, Präsentationen, Projektübersichten) anzuführen. Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; der Berater stellt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist ein. Vertrauliche Inhalte des Auftrags werden dabei nicht offengelegt.
14.3. Personenbezogene Daten verarbeitet der Berater nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung. Werden im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14.4. Der Berater kann bei der Leistungserbringung unterstützende technische Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Die Vertraulichkeit nach diesem Punkt bleibt dabei gewahrt. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden dabei nur eingesetzt, soweit dies durch geeignete Maßnahmen abgesichert ist, insbesondere durch Anonymisierung oder eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt
15.1. Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung oder, bei Dauerschuldverhältnissen, zum vereinbarten Termin.
15.2. Beide Parteien können den Vertrag darüber hinaus aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für den Berater insbesondere vor bei anhaltender Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz Nachfrist, bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist, bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses, bei Eintritt eines Interessenkonflikts oder von Umständen, die eine unabhängige oder berufsrechtlich einwandfreie Durchführung verhindern, sowie bei dauerhafter Verhinderung des Beraters. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Beraters vor. Für beide Parteien gilt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei als wichtiger Grund.
15.3. Der Berater kann einen Auftrag vor Beginn der Leistung ablehnen, insbesondere wenn ein Interessenkonflikt besteht oder die Durchführung aus berufs- oder standesrechtlichen Gründen nicht vertretbar ist. Eine bereits geleistete Zahlung für noch nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall zurückerstattet.
15.4. Der Berater übt sein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht so aus, dass dem Auftraggeber nach Möglichkeit kein vermeidbarer Nachteil entsteht. Eine Beendigung durch den Berater erfolgt nicht zur Unzeit, und der Berater ermöglicht eine geordnete Übergabe.
15.5. Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und zu vergüten. Vom Berater bereits getätigte, nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind zu ersetzen. Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Berater die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Kommunikationsnetze, Krankheit), berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder, wenn eine Erbringung dauerhaft unmöglich wird, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche entstehen daraus nicht. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart.
17. Sonderbestimmungen für Verbraucher
17.1. Dieser Punkt gilt, wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, den Vertrag also nicht als Unternehmer abschließt. In diesem Fall gehen die folgenden Regelungen sowie die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen allen entgegenstehenden Punkten dieser AGB vor.
17.2. Rücktrittsrecht im Fernabsatz und bei Auswärtsgeschäften. Wird der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Semih Morel, Widagasse 11, 6850 Dornbirn, E-Mail: post@semihmorel.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das ist aber nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Treten Sie zurück, erstatten wir Ihnen alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Erklärung, mit demselben Zahlungsmittel wie bei Ihrer Zahlung.
17.3. Vorzeitiger Leistungsbeginn. Soll die Leistung, etwa ein Termin, schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbracht werden, geschieht dies nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und mit Ihrer Bestätigung, dass Sie bei vollständiger Erfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren. Treten Sie nach begonnener Leistung zurück, haben Sie einen dem bereits erbrachten Teil entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen.
17.4. Gewährleistung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; die Verkürzung nach Punkt 10.3 findet keine Anwendung.
17.5. Haftung. Gegenüber Verbrauchern werden die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung für Schäden aus grobem Verschulden weder ausgeschlossen noch beschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden gilt gegenüber Verbrauchern höchstens eine Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die betragsmäßige Deckelung nach Punkt 11.2 findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
17.6. Storno und Ausfallhonorar. Die Absage- und Ausfallregelungen nach Punkt 6 und Punkt 7 gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht gröblich benachteiligen. Ein Ausfallhonorar wird nur für die tatsächlich reservierte, nicht anderweitig vergebbare Zeit und abzüglich ersparter Aufwendungen verrechnet.
17.7. Gerichtsstand. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers). Die Gerichtsstandsvereinbarung nach Punkt 18.2 gilt für Verbraucher nicht.
17.8. Außergerichtliche Streitbeilegung. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten kann sich der Verbraucher an eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle wenden, in Österreich zum Beispiel die Verbraucherschlichtung Austria. Der Berater ist zur Teilnahme nicht verpflichtet, bemüht sich jedoch um eine faire Lösung im direkten Gespräch.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt.
18.2. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Beraters vereinbart. Diese Vereinbarung gilt nur im unternehmerischen Verkehr; für Verbraucher gilt Punkt 17.7.
18.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
18.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anhang: Muster-Rücktrittsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie als Verbraucher vom Vertrag zurücktreten wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist freiwillig.
An:
Semih Morel
Widagasse 11, 6850 Dornbirn
E-Mail: post@semihmorel.com
Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Leistung zurück:
Bestellt/gebucht am: __________________
Name des Verbrauchers: __________________
Anschrift des Verbrauchers: __________________
Datum: __________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________